1. Unternehmer, parteifähige Personenvereinigungen und juristische Personen des privaten Rechts, die privatwirtschaftlich tätig sind leisten folgende Mitgliedsbeiträge:
2. Einzelpersonen leisten einen Beitrag in Höhe von 100 Euro.
1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden unabhängig vom Eintrittsdatum bei der Aufnahme und danach jeweils zum 01. Januar eines Jahres im Voraus fällig.
2. Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 20. Juli 2016 in Kraft.
Garmisch-Partenkirchen, den 20.07.2016
Die Beitragsordnung können Sie unter Downloads herunterladen.